Feuer - Interview: Pellets stehen f?r emissionsarme Verbrennung
Ein Interview mit Markus Schlichter, Mitglied im Technischen Ausschuss des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) Frage: Welche Rolle spielen Holzfeuerungen bei der Feinstaubbelastung in Deutschland? Holzfeuerungen haben insgesamt einen Anteil von rd. 13 Prozent am Feinstaubaufkommen in Deutschland, wie eine Studie des Deutschen Biomasseforschungszentrums Leipzig (DBFZ) aus 2014 zeigt. Die Studie trennt darüber hinaus nach Anlagentyp und Art der Befeuerung. Sie kommt zu dem Schluss, dass vor allem mechanisch beschickte Feuerstätten und Heizungsanlagen mit ihrer relativ gleichmäßigen Verbrennung, auf die der Betreiber keinen wesentlichen Einfluss hat, den strengen Vorschriften zur Luftreinhaltung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) entsprechen. Insbesondere im Bereich der Festbrennstoffe ist daher ein besonderes Augenmerk auf die Brennstoffqualität in Beschaffenheit, Form, Größe und Feuchtegehalt, der Abstimmung des Brennstoffes mit der Heizungsanlage und der Lagerstätte selber zu legen. Frage: Und welche Rolle spielt der Brennstoff? Moderne Holzbrennstoffe wie Pellets, die hauptsächlich aus trockenen Sägespänen hergestellt werden, bieten damit hervorragende Bedingungen für einen emissionsarmen Abbrand. Problematisch wird Heizen mit Holz dann, wenn der Betreiber die Anlage nicht sachgemäß bedient und keinen geeigneten Brennstoff (z.B. Stückigkeit, Feuchtegehalt und Eignung für die Feuerstätte) verwendet. Frage: Kann man die Anteile des Feinstaubaufkommens aus Holzfeuerungen beziffern? Das ist natürlich abhängig von den Kältetagen und der Heizintensität. Die DBFZ-Studie weist darauf hin, dass Witterungseinflüsse zu nennenswerten Unsicherheiten von bis zu 10 Prozent führen können. Es zeigt sich auch ein größerer Unterschied zwischen Feuerstätten wie z.B. Kamin- oder Kachelöfen, die den einzelnen Raum heizen, und Zentralheizungsanlagen, die für das gesamte Gebäude Wärme erzeugen. Bei einem ordnungsgemäßen Betriebszustand der Anlage und in Verbindung mit entsprechend auf die Anlage abgestimmten Rahmenbedingungen (Pufferspeicher, Brennstoff) tragen Letztere deutlich weniger zur Feinstaubbelastung in Deutschland bei als angenommen. Frage: Was macht der Gesetzgeber konkret für die Luftreinhaltung? Auch für Holzfeuerungen gilt die 2010 novellierte 1. BImSchV. Diese Regelung, die seit 1.1.2015 zudem noch in einer 2. Stufe für mechanisch beschickte Hackgut- und Pelletheizungsanlagen verschärft wurde (bei Scheitholzkesseln greift die Stufe 2 für neu errichtete Anlagen ab 2017), schreibt strenge Emissionsgrenzwerte vor. Bei mit Holz oder Pellets betriebenen Heizkesseln lautete die gesetzliche Vorgabe, dass der Schornsteinfeger die Einhaltung der Emissionen alle zwei Jahre in der Praxis überprüfen muss. Die aktuellen Messungen der Schornsteinfeger zeigen für Pelletheizungen, dass sich die mit der Einführung der Stufe 2 einhergehende Befürchtung, es werde eine hohe Beanstandungsquote geben, nicht bestätigt hat. Dieses hohe Niveau bei der Luftreinhaltung ist nicht über Nacht gekommen. Die Hersteller moderner Holz- und Pelletheizungen haben ihre Technik in den letzten Jahren deutlich verbessert, so dass diese Anlagen heute einen wichtigen Beitrag für die Luftreinhaltung im Bereich Holzfeuerungen leisten. Darüber hinaus stehen mittlerweile auch Sekundärmaßnahmen zur Verfügung, die die Einhaltung der Anforderungen der Stufe 2 der 1. BImSchV unterstützen.
Quelle: DEPI - Deutsches Pelletinstitut
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